kita-teamfortbildung - gemeinsam lernen

Schutzauftrag und Kindeswohlgefährdung      

 

Seit  2005 tragen die Kindertagesstätten und alle anderen Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe eine wesentliche höhere Verantwortung in der Sicherung des Kindeswohls. ( Inkrafttreten der Paragraphen 8a und 72a SGB VIII)

Verstärkend wurden zum  01. Januar 2012, mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)“, weitere Änderungen im Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verankert, mit denen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen weiter gestärkt werden soll. 

Ziel dieser Fortbildung  ist es, die päd. Fach- und Ergänzungskräfte  mit den gesetzlichen Vorgaben und den Konsequenzen ihrer (Nicht)Erfüllung vertraut. Darüber hinaus erhalten die TeilnehmerInnen zahlreiche Impulse und Hinweise zur Umsetzung in die alltägliche Praxis. Es dient der alg. Einführung in das Thema und dem Entwickeln von Impulsen für die Entwicklung eigener QM Standards.

Inhalte der Fortbildungsveranstaltung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Definition der Fachbegriffe
  • Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung
  • Das standardisierte Klärungsverfahren mit Ablaufstruktur
  • Die Einschätzung eines Risikos
  • Das Klärungsgespräch
  • Die Vermittlung und Inanspruchnahme von Hilfe
  • Die Beratung, Beteiligung von Kindern und Eltern
  • Das Beschwerdeverfahren für Kinder (und Eltern)
  • Die Möglichkeiten der Fallübergabe an das zuständige Jugendamt

 

kita-teamfortbildung - gemeinsam lernen | kontakt@kita-teamfortbildung.de